Grundsätzlich sind sich alle Beteiligten einig, dass unnötige Kreislaufbaggerungen wie bei Neßsand erheblich reduziert werden müssen und dass dies nur durch einen ausreichenden Austrag überschüssiger Sedimente aus dem Hamburger Raum erfolgen kann, z.B. in die Elbmündung oder die Nordsee. Darauf haben sich die Länder bereits 2008 in einer gemeinsamen Erklärung geeinigt.
Uneinigkeit gibt es jedoch immer wieder bei der Frage, an welche Stellen und unter welchen Bedingungen das Baggergut verbracht werden soll. Hier stehen zum Teil sehr unterschiedliche Interessen gegenüber. Trotz dieser Interessenskonflikte bleiben wir aber mit allen Beteiligten im engen Austausch, mit dem Ziel, dass letztlich die fachlich besten Lösungen auch umgesetzt werden.